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   BSG, 06.02.1991 - 13/5/4a RJ 47/87   

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BSG, 06.02.1991 - 13/5/4a RJ 47/87 (https://dejure.org/1991,6581)
BSG, Entscheidung vom 06.02.1991 - 13/5/4a RJ 47/87 (https://dejure.org/1991,6581)
BSG, Entscheidung vom 06. Februar 1991 - 13/5/4a RJ 47/87 (https://dejure.org/1991,6581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    "Bisheriger Beruf" im Sinne der Reichsversicherungsordnung - Rente wegen Berufsunfähigkeit - Das "Mehrstufenschema" bei Ermittlung der Berufsunfähigkeit - Beurteilung der "Wettbewerbsfähigkeit" von Versicherten - Beweisanzeichen für die Qualität der ausgeübten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.06.1989 - 5 RJ 5/88

    Beurteilung des bisherigen Berufs iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO bei einem

    Auszug aus BSG, 06.02.1991 - 13/5/4a RJ 47/87
    Das LSG wird die Ermittlungen zu der Frage, ob der Kläger innerhalb des vom Bundessozialgerichts (BSG) in ständiger Rechtsprechung entwickelten und aufrechterhaltenen Mehrstufenschemas (vgl dazu aus letzter Zeit BSG SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 151 mwN) in die Gruppe der Facharbeiter oder Erwerbstätigen mit dem Leitberuf des sonstigen Ausbildungsberufes bzw des Angelernten einzuordnen ist, nochmals aufzunehmen und unter den Gesichtspunkten zu ergänzen haben, die der 5. Senat des BSG in seinen Urteilen vom 28. Juni 1989 - 5 RJ 5/88; BSGE 65, 169 = SozR 2200 § 1246 Nr. 168 - und 29. Juni 1989 - 5 RJ 49/88; SozR 2200 § 1246 Nr. 169 - für die Beurteilung der "Wettbewerbsfähigkeit" von Versicherten ohne förmliche Fachausbildung, jedoch mit längerer, betrieblich in bestimmter Weise anerkannter Berufspraxis aufgezeigt hat.

    Es versteht sich, daß hierbei außerdem die Art der Ermittlungsmaßnahme dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit genügen muß, wie ihn der 5. Senat des BSG in seinem Urteil vom 28. Juni 1989 - SozR 2200 § 1246 Nr. 168 S 543 - näher bezeichnet hat.

  • BSG, 11.07.1985 - 5b RJ 88/84

    Tarifliche Gleichstellung von Berufstätikeiten - Anerkannter Ausbildungsgang -

    Auszug aus BSG, 06.02.1991 - 13/5/4a RJ 47/87
    In ständiger Rechtsprechung hat das BSG die tarifliche Einstufung der "bisherigen Berufstätigkeit" eines Versicherten als zuverlässiges Beweisanzeichen für die Qualität der ausgeübten versicherungspflichtigen Beschäftigung angesehen (vgl BSG in BSGE 58, 239 = SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 129, SozR 2200 § 1246 RVO Nrn 140 und 168).
  • BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 29/79

    Ausländischer Versicherter - Facharbeiter - Beherrschung der deutschen Sprache -

    Auszug aus BSG, 06.02.1991 - 13/5/4a RJ 47/87
    Bei der Prüfung, welche Verweisungstätigkeiten in Betracht kommen, wird das LSG zur Feststellung der erforderlichen Anpassungs und Umstellungsfähigkeit nicht nur zu prüfen haben, ob ein nach Intelligenz und Bildungsgrad sowie Alter und beruflichem Werdegang vergleichbarer deutscher Versicherter in der Regel über die Sprachkenntnisse verfügt, die in den betreffenden Verweisungsberufen vorausgesetzt werden (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 61).
  • BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 49/88

    Verweisbarkeit von Facharbeitern

    Auszug aus BSG, 06.02.1991 - 13/5/4a RJ 47/87
    Das LSG wird die Ermittlungen zu der Frage, ob der Kläger innerhalb des vom Bundessozialgerichts (BSG) in ständiger Rechtsprechung entwickelten und aufrechterhaltenen Mehrstufenschemas (vgl dazu aus letzter Zeit BSG SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 151 mwN) in die Gruppe der Facharbeiter oder Erwerbstätigen mit dem Leitberuf des sonstigen Ausbildungsberufes bzw des Angelernten einzuordnen ist, nochmals aufzunehmen und unter den Gesichtspunkten zu ergänzen haben, die der 5. Senat des BSG in seinen Urteilen vom 28. Juni 1989 - 5 RJ 5/88; BSGE 65, 169 = SozR 2200 § 1246 Nr. 168 - und 29. Juni 1989 - 5 RJ 49/88; SozR 2200 § 1246 Nr. 169 - für die Beurteilung der "Wettbewerbsfähigkeit" von Versicherten ohne förmliche Fachausbildung, jedoch mit längerer, betrieblich in bestimmter Weise anerkannter Berufspraxis aufgezeigt hat.
  • BSG, 20.09.1988 - 5/5b RJ 32/87

    Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit - Übergehen von

    Auszug aus BSG, 06.02.1991 - 13/5/4a RJ 47/87
    Bereits in seinem Urteil vom 20. September 1988 - 5/5b RJ 32/87 - hat der 5. Senat betont, daß die Anforderungen insofern nicht überspannt werden dürfen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 2 R 557/12

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufskraftfahrer -

    Qualifikationsschwächen können insoweit ebenso durch Qualifikationsstärken kompensiert wie zeitbedingter Verlust an theoretischem Wissen durch Ansammlung berufspraktischer Erfahrung ausgeglichen werden, wenn sie beide innerhalb der gegenständlichen "Bandbreite" des zugrundeliegenden berufskundlichen Anforderungsprofils liegen (BSG, U.v. 6. Februar 1991 - 13/5/4a RJ 47/87 - SuP 1991, 643 mwN).

    Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass auch gelernte, ausgebildete Facharbeiter nach langjähriger Berufstätigkeit einen Teil insbesondere ihres theoretischen Fachwissens verloren haben oder in der Ausbildung Kenntnisse verlangt werden, die später für die Berufsausübung in der Regel geringere Bedeutung haben (BSG, U.v. 6. Februar 1991, aaO mwN).

    Bei der Prüfung der "Wettbewerbsfähigkeit" kann deshalb selbst von einem Facharbeiten ausführenden Versicherten ohne oder mit nur teilweiser Ausbildung nicht mehr an theoretischen Kenntnissen verlangt werden, als von einem langjährig tätigen gelernten Versicherten in seiner Berufsgruppe im allgemeinen erwartet wird (BSG, U.v. 6. Februar 1991, aaO mwN).

  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 13/01 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Textil- bzw Maschinenarbeiterin - Stanzerin -

    So ist bei einer Verweisung auf eine berufsfremde Tätigkeit beispielsweise zu berücksichtigen, daß ein Versicherter, der viele Jahre grobe Arbeiten ohne oder mit wenig Gelegenheit zur Kommunikation verrichtet hat, auf Arbeiten mit Publikumsverkehr nicht ohne weiteres verweisbar ist (BSG, Urteil vom 6. Februar 1991 - 13/5/4a RJ 47/87).
  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei Analphabetismus eines Ausländers

    Dies betrifft ua auch eine beruflich geforderte Sprachgewandtheit (vgl Senatsurteile vom 6. Februar 1991 - 13/5/4a RJ 47/87 - und vom 6. März 1991 - 13/5 RJ 5/89 -) sowie sonstiges besonderes Sprachvermögen (vgl Senatsurteil vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 93/96 - "Zugansager").
  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 9/96

    Berufsunfähigkeit im Sinne des § 1246 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) -

    Dabei wird das LSG berücksichtigen müssen, daß Versicherte, die - wie der Kläger - über viele Jahre grobe Arbeiten verrichtet haben, in deren Rahmen eine Kommunikation kaum oder nur in einfacher Form stattfand, nicht ohne weiteres den sprachlichen Anforderungen gerecht werden können, die auf einem Arbeitsplatz mit Publikumsverkehr (zB dem eines Pförtners, den das SG für zumutbar hält) vorausgesetzt werden (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 6. Februar 1991 - 13/5/4a RJ 47/87).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2002 - L 3 RJ 108/98

    Rentenversicherung

    Dazu gehört dann auch folgerichtig die Fähigkeit, in der Muttersprache lesen und schreiben zu können (vgl. etwa zur beruflich geforderten Sprachgewandtheit BSG Urteil vom 06.02.1991 - 13/5/4a RJ 47/87 - vom 06.03.1991 - 13/5 RJ 5/89 - vom 19.06.1997 - 13 RJ 93/96 -).
  • LSG Berlin, 12.12.2003 - L 5 RJ 37/95

    Rente eines Bauarbeiters wegen Erwerbsminderung; Summierung ungewöhnlicher

    So ist beispielsweise zu berücksichtigen, dass ein Versicherter, der viele Jahre lang grobe Arbeiten ohne oder mit wenig Gelegenheit zur Kommunikation verrichtet hat, auf Arbeiten mit Publikumsverkehr - wie bei einem Telefonisten - nicht ohne weiteres verweisbar ist (vgl. Urteil des BSG vom 6. Februar 1991 - 13/5/4a RJ 47/87).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 25/89

    Einstufung der Tätigkeit eines Berufskraftfahrers für die

    Hinzuweisen ist lediglich darauf, daß auch nach der neuesten Rechtsprechung des BSG nicht eine Sprachkompetenz unterstellt wird, die der Kläger nicht mitbringt, sondern zu prüfen ist, ob er in seiner Heimatsprache die sprachlichen Fähigkeiten hat und die Umstellungsfähigkeit besitzt, die für die Ausübung des jeweiligen Verweisungsberufs erforderlich sind (vgl BSG Urteil vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 92/89; s ferner BSG Urteile vom 6. Februar 1991 - 13/5/4a RJ 47/87 - und vom 6. März 1991 - 13/5 RJ 5/89 -jeweils am Ende).
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